Loving v. Virginia | |
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Verhandelt: | 10. April 1967 |
Entschieden: | 12. Juni 1967 |
Name: | Richard Perry Loving, Mildred Jeter Loving v. Virginia |
Zitiert: | 388 U.S. 1 (1967) |
Sachverhalt | |
Appeal nach Strafurteil gegen ein Ehepaar wegen einer sogenannten „gemischtrassigen“ Ehe | |
Entscheidung | |
Das Verbot der Eheschließung zwischen Weißen und Nichtweißen ist ein Verstoß gegen den 14. Verfassungszusatz. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | Earl Warren |
Beisitzer: | Hugo Black · William O. Douglas · Tom C. Clark · John M. Harlan II · William Brennan · Potter Stewart · Byron White · Abe Fortas |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Warren, Black, Douglas, Clark, Harlan, Brennan, White, Fortas |
Zustimmend: | Stewart |
Abweichende Meinung: | – |
Mindermeinung: | – |
Angewandtes Recht | |
Verfassung der Vereinigten Staaten, 14. Zusatzartikel; Racial Integrity Act of 1924 des Staates Virginia (§§ 20–58, 20–59) |
Loving v(ersus) Virginia („Loving gegen Virginia“) ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, mit der 1967 ein Gesetz des US-Bundesstaates Virginia aufgehoben wurde, durch das sogenannte „gemischtrassige“ Ehen zwischen weißen und nichtweißen Partnern verboten waren. Zum Prozess kam es aufgrund des Falls von Richard und Mildred Loving, die auf der Basis eines seit 1924 in Virginia geltenden Gesetzes wegen ihrer in Washington, D.C. geschlossenen Ehe verurteilt worden waren, da Richard als Weißer galt, während Mildred von afroamerikanischen und indianischen Vorfahren abstammte. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs zugunsten des Ehepaares, das einstimmig fiel, markierte in den USA das juristische Ende aller auf der Hautfarbe basierenden Beschränkungen bei der Eheschließung und gilt deshalb als Grundsatzentscheidung in der Geschichte des Gerichts sowie als Meilenstein der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung.
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